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Allgemeine Verkaufsbedingungen

der Gesellschaft Karel Mýl s.r.o.

St. Nr.: 214/196/44207, USt-IdNr.: DE29524692 (für Bundesrepublik Deutschland)
St. Nr.: 68 516/2240, UID: ATU68785905 (für Österreich)

nachfolgend nur „Verkäufer“ genannt

Kontaktangaben des Verkäufers:

Handelsgesellschaft: Karel Mýl s.r.o. 
Mit dem Sitz: Kateřinská 482/26, Prag – Nové Město, PLZ 128 00, Tschechische Republik
Zustellungsadresse  
für Schriftstücke und Reklamationen: Rybničná 567, Červený Kostelec, PLZ 549 41, Tschechische Republik

 

Die Handelsgesellschaft ist im Handelsregister des Stadtgerichts Prag, Abteilung C, Einlage Nr. 182196 eingetragen.

 

Artikel I.
Präambel

1.1.Durch die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (auch Geschäftsbedingungen genannt) werden Rechte und Pflichten zwischen der Handelsgesellschaft Karel Mýl s.r.o., als Verkäuferin einerseits und dem Käufer anderseits beim Verkauf der auf Grund des konkreten Einzelvertrags von der Verkäuferin gelieferten Produkte geregelt.

 

Artikel II.
Allgemeine Bestimmungen

2.1. Die Verkäuferin verpflichtet sich, dem Käufer die vereinbarte Sache (Ware) zu überlassen, deren Menge und Art im Einzelvertrag vereinbart sind, und dem Käufer zu ermöglichen, das Eigentumsrecht an der Sache zu erwerben. Zudem verpflichtet sich der Käufer, die Ware zu übernehmen und dem Verkäufer den Kaufpreis zu bezahlen.

2.2. Ist die Bezahlung des Kaufpreises an die Übernahme der Ware durch den Käufer gebunden, gilt die Übernahme als erfolgt auch dann, wenn der Käufer die Übernahme unterlassen hat, obwohl er dazu verpflichtet war.

 

Artikel III.
Warenlieferung

3.1.Die Verkäuferin verpflichtet sich, die Ware dem Käufer an dem im Vertrag bezeichneten Lieferort zu übergeben. Die Warenlieferung wird auf Grund einer Bestellung oder Nachfrage des Käufers durchgeführt. Die Bestellung bzw. Nachfrage des Käufers soll dabei entweder schriftlich per E-Mail, auf elektronischem Wege über das Informationssystem des Verkäufers, oder telefonisch erfolgen und ist von der Verkäuferin zu bestätigen. Wird die Bestellung von der Verkäuferin nicht bestätigt, gilt der Vertrag als nicht geschlossen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Verkäuferin die Ware spätestens innerhalb von 30 Tagen liefert. Die Verpflichtung der Verkäuferin zur Warenlieferung ist erfüllt, sobald die Ware vom Käufer am Lieferort übernommen bzw. in der Betriebsstätte des Käufers in der vereinbarten Zeit abgeladen wurde. Die Verkäuferin erfüllt ebenfalls ihre Pflicht, die Ware dem Käufer zu übergeben, wenn sie ihm ermöglicht über die Ware am Erfüllungsort zu verfügen und wenn sie ihn darüber vorher (§ 2088 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Nr. 89/2012 Slg.) benachrichtigt.

3.2.Die Verkäuferin ist zur Warenübergabe verpflichtet:
a) an jenem Tag, der im Vertrag bzw. auf eine im Vertrag bestimmten Weise festgelegt ist,
b) jederzeit während der Frist, die der im Vertrag bzw. auf eine im Vertrag bestimmten Weise festgelegt ist.

3.3.Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer eines Leistungshindernisses, das die verpflichtete Partei nicht zu vertreten hat und das sie an der Erfüllung ihrer Pflicht hindert, wobei es für die verpflichtete Partei nicht zumutbar ist, dieses Hindernis oder seine Folgen abwehren bzw. überwinden zu können oder wenn dieses Hindernis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unvorhersehbar war.

3.4.Der Käufer verpflichtet sich die Ware auch vom Vermittler – d.h. einem in Form persönlicher Warenabnahme verkaufenden Handelsvertreter - abzunehmen. Diese Warenabnahme ist mit dem Lieferschein bzw. durch die entsprechende Bemerkung in der Rechnung zu bestätigen, wenn die Rechnung zusammen mit der Ware übergeben wird und zugleich als Lieferschein dient, wenn kein separater Lieferschein ausgestellt wird.

3.5.Die Verkäuferin ist berechtigt die Lieferung zu verweigern, wenn der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises ganz oder teilweise in Verzug gerät.

3.6.Die Lieferfrist beträgt 10 Tage, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde. Ist der bestellte Artikel im Hauptlager der Verkäuferin nicht verfügbar, verpflichtet sich der Käufer, die Verfügbarkeit der Ware bei der Verkäuferin zu überprüfen und mit der Verkäuferin die Lieferfrist zu vereinbaren. Sollte dies der Käufer unterlassen, gilt der Vertrag zwischen der Verkäuferin und dem Käufer als nicht zustande gekommen, es sei denn, dass die Verkäuferin die Ware innerhalb von 30 Tagen liefert.

 

Artikel IV.
Warenmenge und Warenqualität

4.1.Die Verkäuferin verpflichtet sich solche Menge zu liefern, die im Vertrag vereinbart ist. Der Käufer ist verpflichtet die eventuelle Mengendifferenzen bei der Warenübernahme anzuzeigen, ansonsten gilt als unbestritten, dass die Liefermenge der im betreffenden Lieferschein bzw. der zugleich als Lieferschein dienenden Rechnung genannten Mengenangabe entspricht.

4.2.Liefert die Verkäuferin dem Käufer eine größere Menge als im Einzelvertrag vereinbart, so bezieht sich der Kaufvertrag auch auf die überschüssige Ware, es sei denn, dass der Käufer die überschüssige Warenmenge unverzüglich, d.h. innerhalb von 24 Stunden, ablehnt.

 

Artikel V.
Warenbegleitdokumente

5.1.Die Verkäuferin übergibt dem Käufer zusammen mit der Ware einen Lieferschein bzw. eine Rechnung, die zugleich ebenfalls als Lieferschein dienen kann. Der Käufer ist verpflichtet die Warenübernahme auf dem Lieferschein bzw. der Rechnung zu bestätigen.

5.2.Erfolgt die Lieferung durch die persönliche Übernahme im Werk des Käufers, kann der Lieferschein durch die Rechnung ersetzt werden. Mit der Bestätigung dieser Rechnung erklärt der Käufer, dass die Menge und Qualität der gelieferten Ware der Rechnungsangaben entsprechen. Der Käufer erklärt, dass jeder Mitarbeiter des Käufers, der bei der Lieferung im Werk zugegen ist, zur Bestätigung der Rechnung statt des zuständigen Vertreters des Käufers berechtigt ist.

 

Artikel VI.
Qualitätsgarantie, Mängelhaftung

6.1.Die Verkäuferin garantiert dem Käufer die Qualität der gelieferten Ware. Ist die Dauer der Garantie zwischen den Vertragsparteien im Kaufvertrag nicht ausdrücklich vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate.

6.2. Mängel, die vom Käufer bei sorgfältiger Prüfung entdeckt werden müssten, sind vom Käufer bei der Warenübernahme anzuzeigen. Sonstige Rechte aus Mängelhaftung hat der Käufer bei der Verkäuferin in der Gewährleistungsfrist schriftlich zu beanstanden. Dem Käufer stehen keine Gewährleistungsansprüche zu, wenn der Mangel nach dem Gefahrübergang auf den Käufer durch ein äußeres Ereignis verursacht wurde oder wenn der Schaden auf unsachgemäße Aufbewahrung bzw. Handhabung oder auf Eingriffe unbefugter Dritter zurückzuführen ist.

6.3.In der schriftlichen Mängelrüge hat der Käufer den Warenmangel zu beschreiben und anzugeben, welche Mängelansprüche er gegenüber der Verkäuferin geltend macht. Das Reklamationsschreiben ist an die Zustellungsadresse der Handelsgesellschaft Karel Mýl s.r.o., Rybničná 567, CZ-549 41 Červený Kostelec, Tschechische Republik, zu übersenden bzw. an den beauftragten Handelsvertreter der Handelsgesellschaft Karel Mýl s.r.o. persönlich zu übergeben, der in bestimmten Fällen die Reklamation direkt an Ort und Stelle beurteilen kann.

6.4.Informiert der Käufer die Verkäuferin nicht ordentlich und rechtzeitig über die Mängel, erlöschen die Ansprüche des Käufers aus der Mängelhaftung. Der Käufer ist berechtigt seine Ansprüche aus Mängelhaftung innerhalb von 24 Monaten nach der Warenübernahme (§2165 des Gesetzes Nr. 89/2012 Sog., Bürgerliches Gesetzbuch) geltend zu machen.

6.5.Im Übrigen richtet die die Mängelhaftung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

 

Artikel VII.
Kaufpreis

7.1.Der Käufer verpflichtet sich den Kaufpreis, der auf dem Lieferschein bzw. der bei der persönlichen Warenabnahme zusammen mit der Ware übergebenen Rechnung genannt ist, zu bezahlen. Der Käufer erklärt, dass dieser Preis zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde und unbestritten ist.

7.2.Die Verkäuferin ist berechtigt, den Kaufpreis zuzüglich des am Tag der jeweiligen steuerbaren Leistung geltenden Mehrwertsteuersatzes in Rechnung zu stellen.

 

Artikel VIII.
Zahlungsbedingungen

8.1.Der Käufer verpflichtet sich, der Verkäuferin den Kaufpreis zu bezahlen, wobei die Zahlungsweise und die Fälligkeitsfrist der Rahmenvereinbarung zu entnehmen sind. Ist in der Rahmenvereinbarung kein Fälligkeitstermin genannt, gilt eine Fälligkeitsfrist von 30 Tagen nach Rechnungseingang als vereinbart. Der Käufer bestätigt mit seiner Unterschrift die im vorherigen Satz genannte Frist, soweit in der Rahmenvereinbarung nicht eine andere Fälligkeitsfrist vereinbart ist.

8.2.Die Verkäuferin ist berechtigt, die Rechnung für die jeweilige Warenlieferung frühestens bei der Warenübergabe an den Käufer auszustellen, soweit nicht etwas davon Abweichendes vereinbart wurde. Die Verkäuferin ist berechtigt, die Preise aus mehreren Einzelverträgen mit einer einzigen Rechnung zu berechnen.

8.3.Ist die Rechnung bargeldlos zur Zahlung fällig, so ist der Rechnungsbetrag auf das in der Rechnung genannte Bankkonto der Verkäuferin zu überweisen. In diesem Fall ist der Kaufpreis bezahlt, wenn die Überweisung auf dem Konto der Verkäuferin eingegangen ist.

8.4.Jede Rechnung muss alle Bestandteile eines ordentlichen Steuerbelegs aufweisen.

8.5.Ist der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug von über 30 Tage geraten, ist die Verkäuferin bei der nächsten Lieferung berechtigt die sofortige Barzahlung am Tag der Warenübergabe zu verlangen. Der Käufer verpflichtet sich in solchem Fall, die Ware bei der Übernahme zu bezahlen. Weigert sich der Käufer die Ware bei der Übernahme zu bezahlen, ist die Verkäuferin berechtigt die Lieferung nicht durchzuführen, wobei jedwede Strafen und Sanktionen seitens des Käufers (Schadenersatz, entgangener Gewinn usw.) ausgeschlossen sind.

  

Artikel IX.
Vertragsstrafe

9.1.Beim Zahlungsverzug des Käufers wird ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des Preises für die gelieferte Ware berechnet.

9.2.Unbeschadet der Vertragsstrafe kann die Verkäuferin weitere über die Vertragsstrafe hinausgehende Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

Artikel X.
Eigentumserwerb und Eigentumsvorbehalt, Gefahrübergang

10.1.Die Verkäuferin behält sich nach § 2132 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches das Eigentumsrecht an der von ihr gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer vor, soweit zwischen den Vertragsparteien nicht etwas anderes vereinbart wurde.

10.2.Das Schadensrisiko geht auf den Käufer zum Zeitpunkt der Warenübernahme über, soweit nicht etwas davon Abweichendes vereinbart wurde.

 

Artikel XI.
Rücktritt vom Kaufvertrag

11.1.Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur in den in gesetzlichen Vorschriften, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder dem entsprechenden Einzelvertag vorgesehenen Fällen zulässig. Der Vertragsrücktritt muss schriftlich erfolgen und wird mit dem Eingang des Rücktrittsschreibens bei der anderen Vertragspartei wirksam.

11.2.Die Verkäuferin ist berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn der Käufer mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät oder seine Pflichten aus dem Kaufvertrag bzw. diesen Geschäftsbedingungen verletzt.

 

Artikel XII.
Verzugszinsen

12.1.Gerät der Kunde mit der Zahlung des fälligen Kaufpreises ganz oder teilweise in Verzug, so ist er verpflichtet der Verkäuferin Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. zu bezahlen.

 

Artikel XIII.
Rechtswahl und Gerichtstand

13.1.Die Vertragsparteien haben ausdrücklich vereinbart, dass die durch diesen Vertrag begründeten Rechtsbeziehungen sich nach den tschechischen Rechtsvorschriften richten.

13.2.Die Vertragsparteien werden sich bemühen sämtliche Rechtsstreitigkeiten gütlich beizulegen.

13.3.Ist keine gütliche Einigung möglich, wird zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart, dass der Gerichtsstand je nach der sachlichen Zuständigkeit entweder das Amtsgerichts Náchod bzw. das Bezirksgericht Hradec Králové in der Tschechischen Republik ist.

 

Artikel XIV.
Zustellung

14.1.Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten sämtliche Schriftstücke und Mitteilungen als zugestellt, wenn:
a) diese per Post als Einschreibebrief entweder an die Zustellungsadresse der anderen Vertragspartei, wenn diese im Kopf dieses Vertrages genannt ist, oder an die Geschäftsadresse des Sitzes, wenn keine Zustellungsadresse genannt ist, oder an die nach Pkt. 14.3 geänderte Adresse übersendet wurden. Die Zustellung erfolgt mit der Übernahme der Sendung oder – wenn diese vom Empfänger nicht übernommen wurde - mit Ablauf des dritten Tages nach Aufgabe zur Post.
b) diese persönlich zugestellt wurden.

14.2.Die Zustellungsadressen oder andere Kontaktangaben der Vertragsparteien müssen im Vertrag angeführt sein.

14.3.Änderungen der Kontaktangaben bedürfen der Schriftform. Als Schriftform gelten entweder schriftliche Mitteilungen oder Nachträge zu dem Vertrag.

 

Artikel XV.
Schlussbestimmungen

15.1.Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien richten sich nach dem tschechischen Recht und die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

15.2.Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind ein integrierender Bestandteil des Kaufvertrags.

15.3.Wenn die Bestimmungen des Kaufvertrags von denen der Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichen, so sind die Bestimmungen des Kaufvertrags maßgebend.

15.4.Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen darf die Verkäuferin in Abstimmung mit der anderen Vertragspartei einseitig ändern. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass der Käufer über die Änderung spätestens 15 Tage vor Inkrafttreten der neuen Geschäftsbedingungen informiert werden muss. Wenn der Käufer mit den Änderungen der Geschäftsbedingungen nicht einverstanden ist, ist er berechtigt, seine Verpflichtungen in der vereinbarten Kündigungsfrist von 14 Tagen nach Eingang der Mitteilung über die AVB-Änderung zu kündigen. Der Käufer erklärt und bestätigt mit seiner Unterschrift, dass die vereinbarte Kündigungsfrist für ihn ausreichend ist, um eine ähnliche Leistung von einem anderen Lieferanten beziehen zu können.

15.5.Im Zweifelsfall ist die tschechische Fassung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen maßgebend.

 

 In Červeném Kostelci, tag 30. 4. 2014

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